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Risikolebensversicherung für Geschäftsführer
 

Inhaltsverzeichnis

 

 

Bei einer Risikolebensversicherung für Geschäftsführer geht es darum, eine solche Versicherungspolice auf den eigenen Tod abzuschließen. Ziel ist es, das eigene Unternehmen für den Ernstfall finanziell abzusichern. Hinterbliebene Geschäftspartner erhalten im Falle des Ablebens eine hohe Einmalzahlung für das Unternehmen und können so die erste Zeit besser umschiffen: Lohnzahlungen, Kredite für teure Maschinen & Co sind beispielsweise gesichert. In diesem Ratgeber erfahren Sie, was eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer genau ist, warum sie für das Unternehmen sinnvoll ist, was viele Geschäftsführer damit genau absichern und wie Sie unkomplizierte eine solche Versicherungspolice abschließen können.

Was ist eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer?

Zunächst einmal funktioniert eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer genauso wie eine normale Risikolebensversicherung:

  • Person 1 schließt eine Risikolebensversicherung auf den eigenen Tod ab.
  • Person 2 erhält im Todesfall von Person 1 eine hohe Einmalzahlung von der Versicherung.

Das Besondere bei der Risikolebensversicherung für Geschäftsführer ist, dass meist „das Unternehmen“ als Person agiert – und Versicherungsnehmer ist. Die versicherte Person ist dabei der Geschäftsführer, Gesellschafter bzw. allgemein eine Person, die für das Unternehmen sehr wichtig oder sogar unentbehrlich ist.

Im Todesfall der versicherten Person erhält also nicht eine Einzelperson die hohe Einmalzahlung aus der Risikolebensversicherung – sondern das Unternehmen. Das Geld wird anschließend von hinterbliebenen Geschäftspartnern bzw. Gesellschaftern verwendet.

 

LESETIPP: 7 Tipps zur Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer funktioniert grundsätzlich wie jede Risikolebensversicherung – einzig die Rollen sind besonders. Wir haben im verlinkten Ratgeber wichtige Tipps zusammengetragen.

Ist eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer sinnvoll?

Je unentbehrlicher Geschäftsführer, Gesellschafter oder Führungskraft für das Unternehmen ist, desto sinnvoller ist eine Risikolebensversicherung. Wenn davon auszugehen ist, dass der plötzliche Tod einer solchen Schlüsselperson den Unternehmensablauf erheblich in Schieflage bringen würde, lohnt sich eine Risikolebensversicherung.

Eine Risikolebensversicherung ist also in erster Linie eine sinnvolle Absicherung für das Unternehmen. Verstirbt der Geschäftsführer unerwartet, gewinnen die verbliebenen Gesellschafter und Geschäftspartner wertvolle Zeit, um sich neu aufzustellen.

 

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Was können Geschäftsführer mit einer Risikolebensversicherung absichern?

Die schnelle Antwort.
Mit einer Risikolebensversicherung sichern Geschäftsführer das Unternehmen gegen den eigenen plötzlichen Tod ab.

Die ausführlichere Antwort.
Ein Geschäftsführer ist eine wichtige Schlüsselperson im eigenen Unternehmen, bei der alle Fäden zusammenlaufen. Mit viel persönlichem Einsatz für Firma und Angestellte leisten Geschäftsführer viel – in der Regel auch mehr als 40 Stunden pro Woche.

Wird eine solche Person unerwartet aus dem Leben – und dem Unternehmen – gerissen, fehlt von heute auf morgen viel Knowhow und Prozesswissen. Um Ersatz zu finden braucht es Zeit – und Zeit ist Geld. Eine Risikolebensversicherung zahlt in einem solchen Fall Geld und überbrückt die Zeit, bis ein Nachfolger gefunden ist.

Geschäftsführer können mit einer Risikolebensversicherung beispielsweise diese Dinge finanziell absichern:

  • Bezahlung von Vertretungen
  • Rekrutierung und Einarbeitung eines Nachfolgers
  • Abfedern von Ertrags- bzw. Umsatzverlusten
  • Gewährleistung von Lohnzahlungen
  • Abbezahlen von teuren Maschinen oder Werkzeug
  • Kosten für laufende Kredite der Existenzgründung
  • Etc.

 

Kompakt & klar: Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung
Kurze Fragen, kurze Antworten – gesammelt und auf einen Blick: Unsere FAQs bieten einen guten Überblick über die wichtigsten Eckpunkte einer Risikolebensversicherung.

Kann ein Geschäftsführer die Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe absetzen?

An sich ist es für einen Geschäftsführer möglich, die Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe abzusetzen. Aber es kommt auf die genauen Umstände an.

Eine Betriebsausgabe ist grundsätzlich jede Aufwendung, die betrieblich veranlasst ist. Geprüft werden muss, ob die Ausgabe …

  • notwendig,
  • üblich und
  • zweckmäßig ist.

Sind diese 3 Kriterien erfüllt, kommt es bei Unternehmen noch auf 2 weitere Unterscheidungen an: Art des versicherten Risikos und Unternehmensform.

 

Warum ist die Art des versicherten Risikos wichtig für die Absetzbarkeit der Risikolebensversicherung für Geschäftsführer?

Weil unterschieden wird, ob das zu versichernde Risiko betrieblicher oder privater Natur ist. Wenn Branche bzw. Arbeit ein erhöhtes Unfall- oder sogar Sterberisiko aufweist, ist eine steuerliche Absetzbarkeit eher gegeben. Wer zum Beispiel beruflich mit chemischen Substanzen zu tun hat, ist in der Regel gefährdeter als andere.

Ist die Arbeit an sich aber risikoarm und man möchte sich vor allem aufgrund riskanter, privater Hobbys absichern, lässt sich eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Der Grund liegt auf der Hand: Das zu versichernde Risiko entsteht fast ausschließlich im privaten und nicht im betrieblichen Kontext.

 

Welche Unternehmensform kann die Risikolebensversicherung für Geschäftsführer steuerlich absetzen?

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlichen zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Theoretisch ist es bei beiden möglich, die Risikolebensversicherung für Geschäftsführer abzusetzen. Praktisch ist das aber in der Regel nur bei Kapitalgesellschaften möglich.

Diese Unternehmensformen können in der Regel die Risikolebensversicherung für Geschäftsführer absetzen:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Schwieriger und eher eine klare Einzelfallentscheidung ist es bei diesen Unternehmensformen:

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
  • offenen Handelsgesellschaften (oHG)
  • Kommanditgesellschaften (KG)
  • andere Personengesellschaften

Empfehlung zur Absetzbarkeit als Betriebsausgabe: Lassen Sie sich beraten.
Ob eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer als Betriebsausgabe absetzbar ist, hängt sehr individuell von Branche und dem konkreten Unternehmen an sich ab. Wir empfehlen eine Beratung beim Steuerberater Ihres Vertrauens.

Risikolebensversicherung abschließen: Wie und wo geht das für Geschäftsführer?

Geschäftsführer haben in der Regel viel um die Ohren und sind froh über schnelle, klare Lösungen, die zu jeder Tages- und Nachtzeit funktionieren. Kurz gesagt: Services, die sich nach ihrem Tagesgeschäft richten – und nicht andersrum.

Unsere Risikolebensversicherung können Geschäftsführer komplett digital und 24/7/365 abschließen. In der digitalen Antragsstrecke der NÜRNBERGER Versicherung ist es möglich, eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer komplett digital abzuschließen.

Wer ein wenig Hilfe möchte oder braucht, findet in unserem Ratgeber zum Onlineabschluss schnell und klar Hilfe. Wir können Sie von überall aus unterstützen – per Telefon, Videocall oder Videochat. Wir richten uns nach Ihnen, nicht umgekehrt.

 

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