Kann ein Geschäftsführer die Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe absetzen?
An sich ist es für einen Geschäftsführer möglich, die Risikolebensversicherung als Betriebsausgabe abzusetzen. Aber es kommt auf die genauen Umstände an.
Eine Betriebsausgabe ist grundsätzlich jede Aufwendung, die betrieblich veranlasst ist. Geprüft werden muss, ob die Ausgabe …
- notwendig,
- üblich und
- zweckmäßig ist.
Sind diese 3 Kriterien erfüllt, kommt es bei Unternehmen noch auf 2 weitere Unterscheidungen an: Art des versicherten Risikos und Unternehmensform.
Warum ist die Art des versicherten Risikos wichtig für die Absetzbarkeit der Risikolebensversicherung für Geschäftsführer?
Weil unterschieden wird, ob das zu versichernde Risiko betrieblicher oder privater Natur ist. Wenn Branche bzw. Arbeit ein erhöhtes Unfall- oder sogar Sterberisiko aufweist, ist eine steuerliche Absetzbarkeit eher gegeben. Wer zum Beispiel beruflich mit chemischen Substanzen zu tun hat, ist in der Regel gefährdeter als andere.
Ist die Arbeit an sich aber risikoarm und man möchte sich vor allem aufgrund riskanter, privater Hobbys absichern, lässt sich eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer in der Regel nicht steuerlich geltend machen. Der Grund liegt auf der Hand: Das zu versichernde Risiko entsteht fast ausschließlich im privaten und nicht im betrieblichen Kontext.
Welche Unternehmensform kann die Risikolebensversicherung für Geschäftsführer steuerlich absetzen?
Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlichen zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Theoretisch ist es bei beiden möglich, die Risikolebensversicherung für Geschäftsführer abzusetzen. Praktisch ist das aber in der Regel nur bei Kapitalgesellschaften möglich.
Diese Unternehmensformen können in der Regel die Risikolebensversicherung für Geschäftsführer absetzen:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Schwieriger und eher eine klare Einzelfallentscheidung ist es bei diesen Unternehmensformen:
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)
- offenen Handelsgesellschaften (oHG)
- Kommanditgesellschaften (KG)
- andere Personengesellschaften
Empfehlung zur Absetzbarkeit als Betriebsausgabe: Lassen Sie sich beraten.
Ob eine Risikolebensversicherung für Geschäftsführer als Betriebsausgabe absetzbar ist, hängt sehr individuell von Branche und dem konkreten Unternehmen an sich ab. Wir empfehlen eine Beratung beim Steuerberater Ihres Vertrauens.