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Älteres Paar läuft Hand in Hand über ein Feld

Auszahlung der Risikolebensversicherung - das ist wichtig!

Wer ist versichert, wer bezugsberechtigt? Und was ist bei Suizid?

Das Wichtigste in Kürze:

  • In der Regel wird die Versicherungssumme an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt
  • Ausnahme: Im Fall der vorgezogenen Todesfallleistung kann die Auszahlung allerdings noch zu Lebzeiten erfolgen
  • Suizid ist ein Sonderfall: Ob die Auszahlung bei Selbsttötung stattfindet, ist meist eine Einzelfallentscheidung

Wer erhält die Auszahlung der Risikolebensversicherung?

Die Auszahlung der Risikolebensversicherung erfolgt im Fall des Todes des Versicherten in der Regel an den im Vertrag festgelegten Bezugsberechtigten. Der Bezugsberechtigte kann eine bestimmte Person oder auch mehrere Personen sein, wie beispielsweise der Ehepartner, die Kinder oder andere Verwandte. Ausnahme: die vorgezogene Todesfallleistung.

Es ist wichtig, bei Vertragsabschluss sorgfältig zu überlegen, wer als Bezugsberechtigter festgelegt werden soll. So wird sichergestellt, dass im Todesfall des Versicherten das Geld an die gewünschte Person oder Personen ausgezahlt wird. Es ist auch möglich, den Bezugsberechtigten im Lauf der Vertragslaufzeit zu ändern, falls sich die persönlichen Umstände ändern.

Übersicht: Wer bekommt das Geld bei einer Risikolebensversicherung?

  • Möglichkeit #1:
    Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

    Also die Person bekommt das Geld ausgezahlt, die im Versicherungsschein als Begünstigter festgelegt wurde.
  • Möglichkeit #2:
    Die Erben erhalten die Versicherungssumme nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

    Ist kein Bezugsberechtigter festgelegt und der Verstorbene ist auch der Versicherungsnehmer, greift die Erbfolge.
  • Möglichkeit #3:
    Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme vor dem Tod des Versicherungsnehmers.

    Bei der sogenannten vorgezogenen Todesfallleistung erhält die versicherte Person die Leistung dann, wenn er/sie an einer schwer fortschreitenden und unheilbaren Erkrankung leidet. Nicht alle Versicherer bieten diese Möglichkeit an.

Versicherte Person, Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter einfach erklärt

Der Versicherte ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abgeschlossen wird. Wenn beispielsweise eine Mutter eine Risikolebensversicherung abschließt, um sicherzustellen, dass ihre Familie finanziell abgesichert ist, falls sie plötzlich verstirbt, ist sie die Versicherte.

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag abschließt und auch die Beiträge zahlt. In diesem Fall wäre die Mutter, die die Versicherung abschließt, die Versicherungsnehmerin.

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Todesfall des Versicherten die Versicherungssumme ausgezahlt bekommt. In diesem Beispiel wäre es die Familie der Mutter, die als Bezugsberechtigte festgelegt wird und die Versicherungssumme im Falle ihres Todes ausgezahlt bekommt.

4 ältere Personen laufen lachend durch ein hoch bewachsenes Feld

Wann zahlt die Risiko­lebens­versicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme dann aus, wenn die versicherte Person verstirbt. Wenn der Todesfall während der Versicherungsdauer eintritt, erhalten eine oder mehrere Bezugsberechtigte das Geld.

Zusätzlich zum grundsätzlichen Ablauf bieten manche Versicherungstarife einen besonderen Vorteil: die sogenannte "vorgezogene Todesfallleistung". Das bedeutet, dass die bezugsberechtigte Person schon vor dem Ableben der versicherten Person eine Auszahlung erhalten kann. Die Bedingung: Die versicherte Person leidet an einer Krankheit, die schwer fortschreitend ist und als unheilbar gilt. An sich ist es also möglich, auch noch zu Lebzeiten der versicherten Person eine Auszahlung zu erhalten.

Was ist die "vorgezogene Todesfallleistung" einfach erklärt?
Ist die versicherte Person unheilbar krank, kann die begünstigte Person schon zu deren Lebzeiten das Geld erhalten.

Wann zahlt die Risikolebensversicherung möglicherweise nicht?

Eine Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Maßnahme. Das heißt, dass Sie weder bei Vertragskündigung noch nach Ablauf der Vertragslaufzeit Geld erhalten. Dies gilt auch für die eingezahlten Beiträge. Nur wenn der Todesfall während der vereinbarten Laufzeit eintritt, kann die Versicherungssumme ausgezahlt werden.

Zahlt die Risikolebensversicherung bei Suizid?

Suizid ist der Sonderfall im Sonderfall. Ein genereller Grund für den Ausschluss der Leistungspflicht des Versicherers ist die Selbsttötung an sich nicht. Aber es gibt besondere Umstände, die berücksichtigt werden müssen. Gerade bei Suizid ist die Auszahlung der Versicherungssumme eine komplexe Entscheidung. Diese kann je nach Anbieter der Versicherung unterschiedlich ausfallen. Die Grundlage dafür ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers festgelegt.

Risikolebensversicherung: finanzielles Polster im Ernstfall dank Auszahlung

Eine Risikolebensversicherung macht Sinn, um sich und andere abzusichern. In den allermeisten Fällen gibt es 3 Gründe, warum sich Menschen für eine Risikolebensversicherung entscheiden. Manche sind privater Natur, manche eher geschäftlicher.

  • Eine Auszahlung sichert Partner oder Familie ab.
    Gerade falls der Hauptverdiener verstirbt, ist das für Partner und Familie ein großes finanzielles Risiko. Die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung hilft den Hinterbliebenen durch die erste Zeit und kann eine wertvolle Überbrückung sein.
  • Eine Auszahlung sichert Kredite ab.
    Wenn ein Kredit nicht weiter bedient werden kann, droht eine finanzielle Schieflage. Gerade ein Immobilienkauf wird häufig durch ein solches Darlehen finanziert. Viele Banken verlangen sogar eine Risikolebensversicherung als Sicherheit. Stirbt die versicherte Person, kann die Versicherungssumme zur Tilgung verwendet werden.
  • Eine Auszahlung sichert Unternehmen ab.
    Zum Schutz des Unternehmens kann beispielsweise der Geschäftsführer eine Risikolebensversicherung abschließen. Ebenfalls gängig ist es, dass Geschäftspartner oder die Geschäftsführung gegenseitig Risikolebensversicherungen abschließen. Der Vorteil: Im Todesfall bleibt das Unternehmen handlungsfähig und kann Verbindlichkeiten besser bedienen.

Häufige Fragen rund um die Auszahlung der Risikolebensversicherung

Wer bekommt die Risikolebensversicherung ausgezahlt?

Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt an den Bezugsberechtigten, den Versicherungsnehmer oder die Erben. Wer die Leistung erhält, können Sie in der Regel dem Versicherungsschein entnehmen.

Wer erbt die Auszahlung einer Risikolebensversicherung?

Wenn kein Bezugsberechtigter festgelegt ist und der Verstorbene auch der Versicherungsnehmer ist, wird in der Regel die normale Erbfolge angesetzt. Je nach Nachlassregelung wird also aufgeteilt.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?

Grundsätzlich eine sehr individuelle Entscheidung. Als Faustregel gilt, dass der Hauptverdiener einer Familie mit Kindern etwa das 5-Fache seines Jahresbruttogehalts als Versicherungssumme einsetzen sollte.

Wann erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung?

Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt, wenn der Versicherte innerhalb der Versicherungsdauer verstirbt und es sich nicht um Suizid handelt. Ob bei Selbsttötung eventuell doch ausgezahlt wird, kann den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters entnommen werden.

Wie lange dauert es, bis die Risikolebensversicherung ausgezahlt wird?

Wie lange es dauert, bis eine RLV ausgezahlt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Art des Vertrags, der Höhe der Versicherungssumme und dem Zeitpunkt des Todes des Versicherten. In der Regel erfolgt die Auszahlung aber innerhalb von wenigen Wochen bis Monaten, nachdem der Bezugsberechtigte die erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.

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