Auszahlung erhalten: Wann zahlt die Risikolebensversicherung?
Wie ist der Ablauf grundsätzlich?
Die Risikolebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme dann aus, wenn die versicherte Person verstirbt. Wenn der Todesfall während der Versicherungsdauer eintritt, erhalten eine oder mehrere Begünstigte das Geld.
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Zusätzlich zum grundsätzlichen Ablauf, bieten manche Versicherungstarife einen besonderen Vorteil: die sog. „vorgezogene Todesfallleistung“. Dies bedeutet, dass die bezugsberechtige Person schon vor dem Ableben der versicherten Person eine Auszahlung erhalten kann. Die Bedingung: Die versicherte Person leidet an einer Krankheit, die schwer fortschreitend ist und als unheilbar gilt. An sich ist es also möglich, auch noch zu Lebzeiten der versicherten Person, eine Auszahlung zu erhalten.
„Vorgezogene Todesfallleistung – in einem Satz.
Ist die versicherte Person unheilbar krank, kann die begünstigte Person schon zu deren Lebzeiten das Geld erhalten. Diese Option erhalten Sie in unseren Tarifen KOMFORT und PREMIUM.
Wer hat Anspruch auf die Versicherungssumme?
Bei einer Risikolebensversicherung gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, wer die Versicherungssumme im Ernstfall erhalten kann.
Möglichkeit #1: Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme.
Also die Person bekommt das Geld ausgezahlt, die im Versicherungsschein als Begünstigter festgelegt wurde.
Möglichkeit #2: Die Erben erhalten die Versicherungssumme.
Ist kein Bezugsberechtigter festgelegt und der Verstorbene ist ebenfalls der Versicherungsnehmer, greift die Erbfolge.
Möglichkeit #3: Vorgezogene Todesfallleistung
Bei der sogenannten vorgezogenen Todesfallleistung erhält der Versicherungsnehmer die Leistung dann, wenn er/sie an einer schwer fortschreitenden und unheilbaren Erkrankung leidet. Nicht alle Versicherungen bieten diese Möglichkeit an. In den Tarifen Komfort und Premium der Risikolebensversicherung Digital ist die Vorgezogene Todesfallleistung enthalten.
Keine Auszahlung: Wann zahlt die Risikolebensversicherung möglicherweise nicht?
Grundsätzlich gibt es zwei Besonderheiten, die Sie bei einer Risikolebensversicherung beachten sollten.
Besonderheit #1: Kein Geld bei Kündigung des Vertrags oder nach Ablauf der Laufzeit.
Eine Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Maßnahme. Das heißt, dass Sie weder bei Vertragskündigung noch nach Ablauf der Vertragslaufzeit Geld erhalten. Dies gilt auch für die eingezahlten Beiträge. Nur wenn der Todesfall während der vereinbarten Laufzeit eintritt, kann die Versicherungssumme ausgezahlt werden.
TIPP: Lebensversicherungen verstehen.
Eine Risikolebensversicherung sichert v.a. das HIER & JETZT ab. Sie leistet im Todesfall, aber nicht nach Laufzeitende. Die niedrigen Beiträge sind gerade für junge Familien eine gute Idee.
Eine Kapitallebensversicherung sorgt v.a. für MORGEN vor. Sie leistet im Todesfall und zahlt nach Laufzeitende. Die Beiträge sind im Direktvergleich mit der Risikolebensversicherung höher, werden nach Vertragsende aber ausbezahlt.
Besonderheit #2: Eventuell kein Geld bei Suizid.
Suizid ist der Sonderfall im Sonderfall. Ein genereller Grund für den Ausschluss der Leistungspflicht des Versicherers ist die Selbsttötung an sich nicht. Aber es gibt besondere Faktoren und Parameter, die berücksichtigt werden müssen. Gerade bei Suizid ist die Auszahlung der Versicherungssumme eine komplexe Entscheidung. Diese unterscheidet sich je nach Anbieter der Versicherung. Die Grundlage dafür ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung festgelegt.
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Häufige Fragen rund um die Auszahlung der Risikolebensversicherung.
Wer bekommt die Risikolebensversicherung ausbezahlt?
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt an den Bezugsberechtigten, den Versicherungsnehmer oder eben die Erben. Wer die Leistung erhält, können Sie in der Regel dem Versicherungsschein entnehmen.
Wer erbt die Auszahlung einer Risikolebensversicherung?
Wenn kein Bezugsberechtigter festgelegt ist und der Verstorbene auch der Versicherungsnehmer ist, wird in der Regel die normale Erbfolge angesetzt. Je nach Nachlassregelung wird also aufgeteilt.
Wie hoch sollte die Summe einer Risikolebensversicherung sein?
Grundsätzlich eine sehr individuelle Entscheidung. Als Faustregel gilt, dass der Hauptverdiener einer Familie mit Kindern etwa das 5-fache des Jahresbruttogehaltes als Versicherungssumme einsetzen sollte.
Wann erfolgt die Auszahlung der Risikolebensversicherung?
Die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt, wenn der Versicherte innerhalb/während der Versicherungsdauer während der Laufzeit verstirbt und es sich nicht Suizid handelt.
Risikolebensversicherung: finanzielles Polster im Ernstfall dank Auszahlung.
Eine Risikolebensversicherung macht Sinn, um sich und andere abzusichern. In den allermeisten Fällen gibt es drei Gründe, warum sich Menschen für eine Risikolebensversicherung entscheiden. Manche sind privater Natur, manche eher geschäftlicher.
- Eine Auszahlung sichert Partner oder Familie ab.
Gerade falls der Hauptverdiener verstirbt, ist das für Partner und Familie ein großes finanzielles Risiko. Die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung hilft den Hinterbliebenen durch die erste Zeit und kann eine wertvolle Überbrückung sein. - Eine Auszahlung sichert Kredite ab.
Wenn ein Kredit nicht weiter bedient werden kann, droht eine finanzielle Schieflage. Gerade ein Immobilienkauf wird häufig durch solches Darlehen finanziert. Viele Banken verlangen sogar eine Risikolebensversicherung als Sicherheit. Stirbt die versicherte Person, kann die Versicherungssumme zur Tilgung verwendet werden. - Eine Auszahlung sichert Unternehmen ab.
Zum Schutz des Unternehmens, kann beispielsweise der Geschäftsführer eine Risikolebensversicherung abschließen. Ebenfalls gängig ist es, dass Geschäftspartner oder die Geschäftsführung gegenseitig Risikolebensversicherungen abschließen. Der Vorteil: Im Todesfall bleibt das Unternehmen handlungsfähig und kann Verbindlichkeiten besser bedienen.