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Vater liegt mit seiner Tochter unter einer Decke und liest etwas vor.

Laufzeit einer Risikolebens­versicherung

Die günstige Art, Ihre Lieben über kurz oder lang abzusichern.

Sie erspart Hinterbliebenen viele finanzielle Sorgen: die Risikolebensversicherung (= RLV). Ihr liegt das einfaches Prinzip zugrunde, jemanden nach dem eigenen Ableben Geld zu hinterlassen. Meist geht es dabei um einen hohen Betrag. Denn mit einer RLV ist es möglich, große Versicherungssummen zu sehr günstigen Beiträgen abzusichern. Die Beweggründe für den Abschluss einer Risikolebens­versicherung sind unterschiedlich: Eltern wollen damit z. B. für die finanzielle Zukunft ihrer Kinder oder deren Ausbildung sorgen. Unverzichtbar ist die Risikolebensversicherung auch bei einer Immobilienfinanzierung. So können Hinterbliebene bzw. Partner den Kredit bezahlen. Oft geht es aber auch darum, dass die Hinterbliebenen den bisherigen Lebensstandard halten können. Welche Bedeutung hat dabei die Laufzeit der Risikolebensversicherung?

Laufzeit: besser länger statt zu kurz

Eine bestimmte Laufzeit der Risikolebensversicherung gibt es eigentlich nicht. Sie richtet sich immer nach dem Absicherungsgrund. Gerade wenn Kinder bzw. die Familie und Partner abgesichert werden sollen, muss dabei stets im Fokus stehen, in welchem Zeitraum die finanzielle Sicherheit auf jeden Fall bestehen muss. Es ist also nicht zielführend, die Kinder nur bis zum 18. Lebensjahr (Volljährigkeit) abzusichern, sondern auch deren Ausbildung auf ein festes Fundament zu stellen. wenn der oder die Versorger sterben. Ob während der Schulzeit, einer Berufsausbildung oder für die Dauer eines Studiums – wenn Vater oder Mutter bzw. Eltern nicht mehr sind, sollte genü­gend Geld da sein. Durchaus sinnvoll wäre hier z. B. eine Absicherung bis Mitte/Ende 20. Bei kleinen Kindern muss bei der Wahl der Laufzeit auf jeden Fall noch die Situation des Partners beziehungsweise des anderen Elternteils berücksichtigt werden. Kann der andere Elternteil dann beispielsweise noch seinen Beruf in Vollzeit ausüben oder muss dieser im Falle des eigenen Todes in eine Teilzeitbe­schäftigung wechseln, um die Kinder zu versorgen?

Die Laufzeit bei einer Kreditabsicherung

Denn wer weiß schon, welche Wege das Leben noch geht? Da haben Sie sich vielleicht als Paar Wohneigentum gekauft und dafür einen Immobilienkredit abgeschlossen. Und dann schlägt das Schicksal zu. Damit Ihre Partnerin oder Ihr Partner den Kredit auch weiter stemmen kann, wenn Sie vorzeitig ableben, ist eine Risikolebensversicherung äußerst ratsam. Die Laufzeit der Versicherung orientiert sich dann an der Laufzeit des Kredits.

 

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Laufzeit passend zur Lebenssituation

Die Kreditabsicherung ist durch eine Risikolebensversicherung also ziemlich wasserdicht – ohne großen Beitragsaufwand. Doch die Jahre vergehen – und schon kann sich die Lebenssituation ändern. Zum Beispiel, wenn (nochmal) Nachwuchs kommt und Sie feststellen, dass die Versicherungssumme oder Laufzeit der Risikolebensversicherung für den Hinterbliebenenschutz im Todesfall nicht mehr ausreichend ist. Oder Ihr Kind entscheidet sich nach der Schulzeit für ein Studium. Auch solche Überlegungen müssen angestellt werden – damit im Falle Ihres Todes weder Ihre Träume noch die Ihrer Kinder platzen. Aber keine Sorge: Sie brauchen bei Abschluss der Risikolebensver­sicherung bei guten Anbietern keine unumkehrbare Entscheidung für die Zukunft treffen, die Sie so noch nicht einschätzen können. Dafür gibt es Nachversicherungsgarantien.

Nachversicherungsgarantie

Gerade weil sich die Risikolebensversicherung meist über eine lange Zeitspanne zieht, gibt es sogenannte Nachversicherungsgarantien. Diese lassen es zu, Versicherungssumme oder Versicherungsdauer auch während der Vertragslaufzeit anzupassen. Bei der NÜRNBERGER Versicherung geht das bis zu 10 Jahre nach Vertragsabschluss – und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Große Summen, kleine Beiträge – und genug Zeit

Wichtig ist bei der Wahl der Laufzeit aber eben vor allem, nicht nur die aktuelle Lebenssituation im Blick zu haben, sondern auch die zukünftige Lebensplanung. Die Laufzeit und Versicherungssumme sollten immer so gewählt werden, dass die Familie, Partner, Kinder nach dem Tod des Hauptverdieners keine Geldsorgen haben und ihnen genug Zeit bleibt, finanziell auf eigenen Füßen zu stehen. Genau diese Überbrückungszeit oder auch darüber hinaus, ist das eigentliche Maß, nach dem sich die Laufzeit richten sollte. Bei den sehr ge­ringen Beiträgen, die eine Risikolebensversicherung kostet, ist das auch auf lange Sicht eine Investition in die Zukunft der Liebsten. Da haben selbst junge Eltern keine großen Ausgaben, um ihre Kinder im Fall des eigenen Todes gut zu versorgen. Eher im Gegenteil – denn wie bei so vielen anderen Versicherungen gilt auch bei der Risikolebensversicherung: Je jünger Sie bei Vertragsabschluss sind, umso niedriger der Beitrag.

 

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Risikolebensversicherung für Unternehmen

Eine Risikolebensversicherung können Sie nicht nur abschließen, um Familie und Hinterbliebene abzusichern. Auch Geschäftspartner eines Unternehmens können sich gegenseitig mit einer Risikolebensversicherung schützen. In diesem Fall werden die Geschäftspartner abgesichert, damit die Firma im Falle des Todes fortbestehen kann. Für die Wahl der richtigen Laufzeit sollten Geschäftsführer entscheiden, wie lange die finanzielle Hilfe für das Unternehmen im Notfall anhalten müsste. Dabei ist auch darauf zu achten, wann der Geschäftspartner oder die Geschäftspartnerin in den Ruhestand geht bzw. wie die Nachfolge geregelt ist.

Gibt es am Ende der Laufzeit eine Auszahlung bei der Risikolebensversicherung?

Nein. Denn der Sinn einer Risikolebensversicherung liegt einzig und allein darin, im Fall des eigenen Todes die versicherte Summe an die Hinterbliebenen auszuzahlen. Das heißt, bei Erleben des Laufzeit-Endes gibt es aus diesem Risikoschutz zwar kein Geld – aber Sie hatten die ganze Zeit vorher das gute Gefühl, dass schlimmstenfalls alles finanziell geregelt wäre. Natürlich können Sie eine Risikolebens­ver­sicherung auch jederzeit kündigen. Dabei ist aber gründlich zu prüfen und abzuwägen, ob Sie und Ihre Hinterbliebenen diesen Schutz wirklich nicht mehr brauchen.