Eine Risikolebensversicherung zahlt Geld an eine von Ihnen ausgewählte Person, wenn Sie während der Versicherungslaufzeit versterben. Auf diese Art können Ehepartner, Kinder oder auch Geschäftspartner abgesichert werden. Aber auch für alleinstehende Personen kann dieser Art der Absicherung sinnvoll sein. Denn mit einer Risikolebensversicherung lässt sich auch ein Kredit absichern.
Mit der Risikolebensversicherung Partner und Familie absichern
Wenn in einer Familie oder Partnerschaft der Hauptverdiener verstirbt, bringt das für die Hinterbliebenen nicht nur Trauer sondern auch finanzielle Probleme mit sich. Witwenrente und Waisenrente reichen nicht aus, um das ausfallende Einkommen auszugleichen. Der/die Partner*in muss nun aus eigener Kraft für Kredite, Rechnungen und den Lebensunterhalt stemmen. Sind auch noch Kinder zu versorgen, sind die Kosten bedeutend höher. Nicht nur, weil die Versorgung und Ausbildung finanziert werden müssen. Sondern auch, weil der zurückbleibende Partner/die Partnerin nun alleinerziehend die Betreuung übernehmen muss und häufig keine Vollzeittätigkeit mehr ausführen kann. Gerade deswegen ist auch eine Absicherung der Person sinnvoll, die nicht das höchste Einkommen in die Familie einbringt. Verstirbt zum Beispiel eine Frau, die bisher die Erziehung übernommen hat, muss der Ehemann eventuell die Arbeitszeiten kürzen, um für die Kinder da zu sein.
Eine Risikolebensversicherung ermöglicht den Hinterbliebenen, ihren Lebensstandard zu erhalten. Im Todesfall eines Erwachsenen wird eine festgelegt Versicherungssumme an eine begünstigte Person ausgezahlt. Die begünstigte Person kann frei gewählt werden. Sollten mehrere Personen begünstigt werden, kann dies nach einer Rangfolge, zu gleichen Teilen oder zu beliebigen Prozentsätzen aufgeteilt werden.
Beliebte Zeitpunkte für Paare, sich in dieser Form abzusichern sind z.B. die Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder die Aufnahme eines Immobilienkredites.
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Kreditabsicherung
Mit einer Risikolebensversicherung kann auch ein Kredit abgesichert werden. So soll verhindert werden, dass die Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes auf einen nicht abgezahlten Kredit sitzen bleiben. Denn das könnte den finanziellen Ruin bedeuten. Wurde mit dem Kredit beispielsweise eine selbst genutzte Immobilie finanziert, kann es sein, dass die Familie diese verkaufen und ausziehen muss.
Auch Banken erbitten sich häufig eine Absicherung, um auch im Todesfall des Kreditnehmers ihr Geld zurück zu bekommen. Daher kann eine Risikolebensversicherung als Sicherheit für einen Kredit verlangt werden. Besonders für alleinstehende Personen ist eine Risikolebensversicherung eine sinnvolle Art der Darlehensabsicherung. Die Risikolebensversicherung Digital kann daher zu diesem Zweck auch an eine Bank abgetreten werden. Stirbt die versicherte Person, wird die Auszahlung teilweise oder vollständig (je nach verbleibender Restschuld) dafür verwendet, um den Kredit auszugleichen.
Manche Anbieter bieten die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu wählen. Dabei sinkt die Todesfallleistung jährlich mit der Restschuld des Kredites. Da mit einer Risikolebensversicherung jedoch keine Ersparnisse angehäuft werden, ist in der Praxis deutlich sinnvoller eine gleichbleibende Versicherungssumme zu wählen. Jeder Euro den der Kredit geringer wird, verbleibt für die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen oder Familienangehörigen.
Auch eine gleichbleibende Versicherungssumme kann individuell angepasst werden. Durch die Möglichkeit der Teilkündigung, kann die Versicherungssumme jederzeit um eine gewünschte Höhe reduziert werden. Sollte die Versicherung an eine Bank abgetreten worden sein, muss die Bank dem allerdings zustimmen. So lassen sich auch mit einer gleichbleibenden Versicherungssumme Beiträge sparen und man genießt volle Flexibilität.
Absicherung für Unternehmen
Eine Risikolebensversicherung kann zu betrieblichen Zwecken verwendet werden. Etwa um ein Unternehmen oder deren finanziellen Verpflichtungen gegen den Todesfall eines Geschäftsführers zu schützen. Auch Geschäftspartner können sich so gegenseitig absichern. Häufig schließt die Geschäftsführung eine Risikolebensversicherung bei einer Unternehmens- oder Existenzgründung vor. Zum Beispiel wenn sich ein Handwerker selbstständig machen will und eine Finanzierung für Maschinen, Materialien oder Geschäftsräume benötigt. Die Risikolebensversicherung bietet dabei die Möglichkeit, Geschäftsdarlehen, ausstehende Zahlungsverpflichtungen oder auch Geschäftspartner abzusichern.
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