Ja, es gibt viele verschiedene Bezeichnungen für Beteiligte an einer Risikolebensversicherung. Wir schlüsseln das Ganze für Sie auf:
Versicherungsnehmer:
Er schließt den Vertrag ab und hat damit die Rechte und Pflichten an dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer legt zudem fest, wer die bezugsberechtigte Person ist und von welchem Konto die Beiträge abgebucht werden sollen. Der Versicherungsnehmer erhält außerdem den Zugang zu unserem Kundenportal, wo auch seine Police hinterlegt ist.
Beitragszahler:
Ist derjenige, der die monatlich fälligen Beiträge an die Versicherung bezahlt. Bei unserer Risikolebensversicherung sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler die gleiche Person.
Versicherte Person:
Der Todesfall der versicherten Person ist durch den geschlossenen Vertrag versichert und führt damit zur Auszahlung der Versicherungssumme. Bei der Risikolebensversicherung ist auch das ganz einfach geregelt: Der Versicherungsnehmer ist gleichzeitig auch die versicherte Person.
Daraus folgt: 1., 2. und 3. sind bei der Risikolebensversicherung die gleiche Person.
Bezugsberechtigte oder begünstigte Person:
Sie empfängt im Leistungsfall die Versicherungssumme.