Im Normalfall kann man für mehrere Versicherungsprodukte parallel (z.B. Naturheilverfahren, Zahnersatz, Brille) nicht den gleichen Leistungsfall abschließen. Aber wir können Ihnen in einem individuellen Beratungsgespräch aufzeigen, welche Versicherungsprodukte sich parallel abschließen lassen.
Die Risikolebens- und Krebsversicherung können beide bis zu den möglichen Höchstgrenzen der Versicherungssumme abgeschlossen werden. Im Todesfall des Versicherten zur Laufzeit wird bei beiden z.B. eine Todesfallsumme ausgezahlt ungeachtet dessen, dass es sich um dieselbe Person handelt.