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Risikolebens­versicherung

Schützen Sie Ihre Liebsten! 

z.B. für2,35 EURim Monat
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  • Günstig: Absicherung z.B. für 2,35 EUR im Monat1
  • Einfach: anonymer Gesund­heits­check
  • Flexibel: Schutz während der Vertragslaufzeit anpassbar
Junge Elteren küssen ihr Baby von beiden Seiten

Im Falle des eigenen Todes entsteht eine finanzielle Lücke bei den Hin­ter­blie­ben­en. Part­ner oder Fa­mi­lie können dann oft ihr­en Le­bens­stand­ard nicht mehr hal­ten. Auch lau­­fen­­de Kre­­dite kön­nen zum Problem wer­en. Mit der Ri­­si­ko­­lebens­­ver­­si­cher­­ung kön­nen Sie Ih­re Liebsten einfach online oder telefonisch ab­sich­ern, ohne sich mit Pa­pier­kram auf­hal­ten zu müs­sen. 

Leistungen der Risikolebensversicherung

 

Schnelle und flexible Hilfe im Ernstfall

Icon Rettungswagen


10 % Extra bei Unfalltod

Wenn der Tod innerhalb eines Jahres nach Unfall eintritt, erhält Ihre bezugsberechtigte Person 10 % zusätzlich zur versicherten Todesfall-Leistung.

 

Icon Herzschlag


Vorgezogene Todesfallleistung

Bei fortschreitenden schweren oder unheilbaren Erkrankungen erhält Ihre bezugsberechtigte Person bereits vor dem Leistungsfall (Tod) Ihre versicherte Leistung ausbezahlt. 

 

Extra-Leistungen für Familien und Eigenheim-Erwerber

Icon Kind


Kinderschutz-Extra

Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihres Todes Kinder haben, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen wir für jedes dieser Kinder zusätzlich 2.500 EUR.

Icon Immobilie


Kinder- und Eigenheim-Bonus

Ihre Familie vergrößert sich oder Sie kaufen ein Eigenheim? Sie können innerhalb von sechs Monaten nach diesen Ereignissen Ihre Absicherung um bis zu 30.000 EUR erhöhen. 

 

So bewerten uns unsere Kunden

Die Risikolebensversicherung - flexibel und günstig

Basis
Günstig mit starkem Schutz!
  • Weltweiter Ver­siche­rungs­schutz
  • Vorläufiger Ver­siche­rungs­schutz bei Unfalltod
  • Erhöhungsgarantie
  • Nachversicherungs­garantie
  • 10% Soforthilfe
  • 10% Extra bei Unfalltod
  • vorgezogene Todesfall­leistung bei schwerer Krankheit
  • Verlängerungsoption
  • Kinderschutz-Extra
  • Kinder- und Eigenheim-Bonus
Komfort
Wichtige Extras zur Soforthilfe!
  • Weltweiter Ver­sicherungsschutz
  • Vorläufiger Versiche­rungs­schutz bei Unfalltod
  • Erhöhungsgarantie
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  • 10% Soforthilfe
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Unser Tipp
Premium
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Schützen Sie Ihre Liebsten

Die Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle Existenz­absiche­rung für viele verschiedene Lebens­­lagen. Sie eignet sich zum Beispiel für die finanzielle Ab­siche­rung:

  • des Lebenspartners
  • der Familie
  • von Immobilienkäufen

Wenn ein Einkommen komplett wegbricht, kann es passieren, dass zum Beispiel Lebenspartner den Lebensstandard allein nicht mehr halten können. Mit einer Risikolebensversicherung sichert man die Liebsten ab. So stehen im Ernstfall genügend finanzielle Mittel zur Verfügung.

Außerdem verlangen manche Banken bei der Dar­lehens­ver­gabe für einen Immobilienkauf eine Risiko­lebens­ver­siche­rung als Sicherheit. Auch wenn Ihre Bank diese zusätzliche Sicherheit nicht explizit verlangt, ist es dennoch wichtig für Ihre Angehörigen mit einer Risikolebensversicherung den Kredit abzusichern, damit die Immobilie auch im Todesfall weiter abgezahlt werden kann.

Ratgeber zur Risiko­lebens­versicherung

In unserem Ratgeber finden Sie wichtige Informationen zur Risiko­­lebensversicherungen. Für weitere Informationen stehen Ihnen kompetente Versiche­rungs­­­experten per Telefon und Chat zur Verfügung. Die Be­ra­tung erfolgt kostenlos und un­ver­bindlich.

Wie finde ich eine günstige Risiko­lebens­versicherung?

Informationen zum Vergleich von Versicherungen finden Sie hier.

So einfach geht der Online-Abschluss

Ohne Unterschrift und ohne Untersuchungen: wir erklären, wie es geht. Mehr dazu hier.

So funktioniert die Risiko­lebens­versicherung

Konstante und Steigende Versicherungssumme

Konstante Ver­siche­rungs­summe

Wir zahlen im Todesfall eine vorher festgelegte Summe aus – unabhängig davon, wie lange Ihr Vertrag mit uns be­reits läuft. Die vereinbarte Versicherungssumme bleibt über die gesamte Vertrags­laufzeit konstant.

Steigende Versiche­rungs­summe

Ihre vereinbarte Versiche­rungs­summe und ihr Jahres­beitrag steigen jedes Jahr ein wenig an. Die stei­gende Versicherungs­summe bietet damit optimalen Schutz vor Inflation. Außer­dem müssen Sie nicht erneut die Gesund­heits­fragen durch­­laufen und können Ihre Ver­siche­rungs­summe trotz­dem über die Jahre stetig steigern.

  • Konstante Beitrags­er­hö­hung von 3% pro Jahr
  • Alle Erhöhungen ohne erneute Gesund­heits­prüfung
  • Information erfolgt vor jeder Erhöhung und Wider­spruch ist möglich

Die richtige Ver­siche­rungs­summe für die Risikolebensversicherung

Die optimale Ver­sicherungssumme ist von Person zu Person unterschiedlich. Die vereinbarte Versicherungs­­­summe muss reichen, um im Todesfall das dadurch ausgefallene Einkom­men zumindest für einige Jahre ersetzen zu können. Die Summe sollte beim Drei- bis Fünffachen des Jahres­brutto­verdienstes des Versicherten liegen. Das mag erstmal viel klingen, ist aber mindesten nötig, um diese Zeit zu über­brücken.

Wenn Sie Alleinverdiener einer Familie mit Kindern sind, gilt es, etwa das 5–fache Jahresbruttogehalt als Versicherungs­summe anzustreben. Bei Paaren ohne Kinder reicht ge­geben­enfalls auch weniger. Bei einem bestehenden Darlehen sollten die Restschulden, die Sie durch das Darlehen bei einer Bank haben, zur Gesamtsumme addiert werden.

Über-Kreuz-Versicherung

Warum über Kreuz versichern?

Die Über-Kreuz-Versicherung soll folgendes Problem lösen:

In der Regel versichert der Versicherungsnehmer sein eigenes Ableben, bezahlt die Beiträge für den Vertrag und trägt eine Person als Begünstigten ein. Bei der Auszahlung der Versiche­rungs­summe muss der Begünstigte möglicherweise Erbschaftssteuer bezahlen. Dabei können je nach dem persönlichen Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser oder Schenker verschiedene Freibeträge berücksichtigt werden.

Mit der Über-Kreuz-Versicherung fällt bei der Auszahlung grundsätzlich keine Erbschaftssteuer an3.

Und das funktioniert so:

  • 2 Personen schließen 2 Verträge ab
  • Pro Vertrag ist eine Person zugleich Beitragszahler und Versicherungsnehmer, versichert jedoch das Leben einer anderen Person
  • Stirbt eine Person, bekommt der jeweils andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Im juristischen Sinne wird nichts vererbt, sondern man bekommt seine eigene Versicherung ausbezahlt und das ist in der Regel erbschaftssteuerfrei.  Der zweite Vertrag kann bestehen bleiben und es können neue Bezugsberechtigte dafür ausgewählt werden.

3ErbStR 3.7

Bei näheren Fragen zu dem Thema Steuer wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.

 

Nachversicherungsgarantie

Im Rahmen unserer Nachversicherungsgarantie können Sie Ihre Versicherungssumme erhöhen und damit zum Beispiel an veränderte Lebensumstände oder einen gestiegenen Versorgungsbedarf anpassen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung!

1. Ereignisunabhängig:
Ohne besonderes Ereignis können Sie innerhalb der ersten 3 Vertragsjahre und bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres die Versicherungssumme erhöhen.

2. Ereignisabhängig:
Bei folgenden Ereignissen haben Sie außerdem eine Nachversicherungsgarantie:

  • Heirat
  • Tod des Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartners
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Einkommenserhöhung bei Nichtselbstständigen um mindestens 10% (Bruttogehalt)
  • Gewinnsteigerung Selbstständiger mindestens 30 %
  • Finanzierung einer Immobilie (mind. 25.000 EUR Darlehen)

Das sagen unsere Kunden über uns

vor 5 Tagen von Hans-Jürgen W.
Allgemein alles gut
21.03.2023 von Atilla S.
Alles unkompliziert, gut erklärt.
09.03.2023 von Claudia B.
Der Abschluss hat reibungslos geklappt
05.03.2023 von Anne E.
Schnelle und unkomplizierte Abwicklung
vor 2 Tagen von Gunter S.
Preis-Leistungs-Verhältnis, Auftragsabwicklung, Service bei Vertragsabschluss
vor 3 Tagen von Karin W.
Der telefonische Kontakt war super nett
vor 6 Tagen von Maike Kullmann .
Übersichtliches Angebot und einfacher Vertragsabschluss.
vor 7 Tagen von Nadine H.
Ausführliche Beratung mit den wichtigsten Bedingungen/ kompetent, aber auch einfach und freundlich
23.02.2023 von Erwin F.
Ich bin seit Jahren bei der Nürnberger und gut aufgehoben. Danke.
23.02.2023 von Deniz K.
Schnell und umkompliziert abgeschlossen. Leider ging es nicht so, wie ich es gewünscht hätte (Beitragshöhe)
23.02.2023 von Marion Viola K.
wir brauchten eine ehrliche Beratung und Versicherung Beides bekam ich, nur das was ich wirklich brauche Ich empfehle die Nürnbergerversicherung in der Parkauestraße Berlin Lichtenberg! Da ist man sehr gut Beraten!
23.02.2023 von Sonia N.
Einfach, Übersichtlich für mich einfach und unkomplizierter Aufbau der Seite

Häufige Fragen zur Risikolebensversicherung (FAQs)

Warum brauche ich eine Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung ist eine wichtige Existenzabsicherung für viele verschiedene Lebenslagen. Sie eignet sich zum Beispiel für die finanzielle Absicherung:

  • des Lebenspartners
  • der Familie
  • von Immobilienkäufen

Wenn ein Einkommen komplett wegbricht, können zum Beispiel Lebenspartner ihren Lebensstandard, der vorher gemeinsam finanziert wurde, oft nicht halten. Mit einer Risikolebensversicherung kann man die Liebsten absichern, so dass im Ernstfall genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen.

Banken verlangen außerdem bei der Darlehensvergabe für einen Immobilienkauf oft eine Risikolebensversicherung als Sicherheit, denn mit einer Risikolebensversicherung können der Lebenspartner oder die Familie die gekaufte Immobilie weiterhin abbezahlen, selbst wenn ein Gehalt fehlt. Auch wenn Ihre Bank diese zusätzliche Sicherheit nicht explizit verlangt, ist es dennoch wichtig für Ihre Angehörigen mit einer Risikolebensversicherung vorzusorgen, damit die Immobilie auch im Todesfall weiter abgezahlt werden kann.

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Viele sichern mit der Risikolebensversicherung den Hauptverdiener der Familie/Lebensgemeinschaft ab, da dessen Ausfall das größte Loch in die Haushaltskasse reißen würde. Allerdings kann es durchaus sinnvoll sein, beide Lebenspartner abzusichern. So kann der Hinterbliebene die Versicherungssumme beispielsweise für die Betreuung der Kinder verwenden oder selbst die Arbeitszeit reduzieren, um die Kinder zu versorgen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Risikolebensversicherung?

Die Verbreitung des Coronaviruses hat uns gezeigt, wie schnell sich Lebensumstände ändern können und bisher nicht wahrgenommene Risiken zur Gefahr werden können. Ein starker Hinterbliebenenschutz ist auch jetzt wichtig, um nicht im Fall des eigenen Todes neben der familiären auch eine finanzielle Lücke zu hinterlassen. Die Risikolebensversicherung zahlt auch dann, wenn Sie an Covid-19 versterben sollten.

Was muss man bei Abschluss einer Risikolebensversicherung beachten?

Zunächst sollten Sie sich überlegen, wen Sie mit der Risikolebensversicherung absichern wollen. Für Familien mit nur einem Hauptverdiener lohnt es sich, den Hauptverdiener abzusichern. Es kann allerdings auch sinnvoll sein, beide Partner abzusichern. Diese Form der Versicherung ist besonders hilfreich zur Absicherung eines Kredites oder zur Gewährleistung der Kinderbetreuung.

Zudem ist es wichtig zu evaluieren, welche Höhe der Versicherungssumme für Sie notwendig ist. Wichtige Faktoren für diese Überlegungen sind die Höhe des Einkommens des Versicherten, die Höhe der laufenden Kosten, die Höhe von Krediten, die aufgenommen wurden und die Anzahl der Kinder. Beim Vorhandensein von Kindern ist es ratsam, die maximal mögliche Versicherungssumme zu wählen.

Wie lange soll eine Risikolebensversicherung laufen?

Wenn Sie eine Familie mit Kindern haben, sollte die Laufzeit so gewählt werden, dass der Nachwuchs bereits auf eigenen Beinen stehen kann – also finanziell unabhängig von Ihnen ist. Wir empfehlen, die Versicherungsdauer so zu wählen, dass Ihr jüngstes Kind etwa 25 Jahre alt ist.

Ist der Grund für den Abschluss der Risikolebensversicherung der Erwerb einer Immobilie, sollte die Laufzeit mindestens genauso lange sein wie die Laufzeit Ihres Darlehens. So sind Ihre Angehörigen im Ernstfall vor einer finanziellen Notlage geschützt. Wir empfehlen in diesem Fall eine Laufzeit, die mit Ihrer voraussichtlichen Entschuldung endet. Bitte bedenken Sie, dass auch nach Ablauf der Zinsbindung noch Restverbindlichkeiten bestehen können.

UNSER TIPP: Lebensumstände verändern sich schnell. Wir können alle nur schwer abschätzen, wie hoch der Zins beispielsweise in 10 Jahren bei der Neuverhandlung eines Darlehens für Restverbindlichkeiten sein wird oder ob vielleicht noch ein weiteres Kind unsere Lebensplanung bereichert, aber auch unsern Bedarf verändert. Die Verlängerungsoption in unserer Produktlinie „Premium“ ist genau dafür vorgesehen: So bleiben Sie jederzeit flexibel und können Ihre Risikolebensversicherung an Ihr Leben anpassen!

Wer bekommt das Geld im Leistungsfall der Risikolebensversicherung?

Versicherer sprechen hier auch vom „Bezugsrecht“: Im Todesfall wird die Versicherungssumme an den im Versicherungsschein genannten Bezugsberechtigten ausbezahlt.

Bezugsberechtigte können bei der Risikolebensversicherung Digital zum Beispiel folgende natürliche Personen sein:

  • Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes
  • eingetragener Lebenspartner zum Zeitpunkt des Todes
  • Kinder
  • Erben zu gleichen Teilen

Als Versicherungsnehmer bestimmen Sie bei Abschluss Ihres Vertrags die bezugsberechtigte Person und können diese während der Vertragslaufzeit ändern – auch ohne die Zustimmung dieser Person. Das nennt man auch „widerrufliches Bezugsrecht“. Wenn Sie diese Änderungsoption wahrnehmen, wird ein Nachtrag zu Ihrem Versicherungsschein erstellt, in dem die Änderung dokumentiert wird.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Der Beitrag der Risikolebensversicherung hängt von der gewünschten Versicherungssumme, der Versicherungsdauer und dem Alter bei Vertragsschluss ab. Zudem werden gesundheitliche Einschränkungen und Risikofaktoren erhoben. Gefährliche Hobbys, wie beispielsweise Tiefseetauchen können den Beitrag erhöhen (Risikozuschlag). Dies gilt auch für gesundheitsschädigende Verhaltensweisen, wie beispielsweise Rauchen.

Was muss ich für die Risikolebensversicherung angeben?

Neben den Kontaktdaten werden auch Fragen zum Gesundheitsstatus und -risiken gestellt. Zusätzliche Bescheinigungen oder gar ärztliche Untersuchungen sind beim digitalen Antrag der Risikolebensversicherung nicht nötig.

Vor Vertragsschluss werden keine personenbezogenen Daten gespeichert. Fallen Sie durch die Gesundheitsprüfung durch, wird dies nirgendwo gespeichert.

Was ist eine Gesundheitsprüfung?

Bereits beim Online-Antrag der Risikolebensversicherung erfolgt in wenigen Fragen eine Prüfung Ihres Gesundheitszustands. Die dort gestellten Gesundheitsfragen sollten Sie unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, andernfalls kann die Leistung im Todesfall gegebenenfalls nicht ausgezahlt werden. Zusätzliche Bescheinigungen oder gar ärztliche Untersuchungen sind beim digitalen Antrag der Risikolebensversicherung nicht nötig. Es kann aber passieren, dass wir Sie – auf Grund Ihres Gesundheitszustands – nicht online versichern können oder Ihnen ein Angebot mit Risikozuschlag unterbreiten. Falls wir Sie nicht online versichern können, dann können Sie uns gern für ein persönliches Gespräch kontaktieren.

Warum muss ich mich nach Abschluss einer Risikolebensversicherung einer erweiterten Gesundheitsprüfung unterziehen?

Haben Sie sich für die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung entschieden, hängt es unter an­de­rem von Ihrem Alter und Ihrer gewählten Versicherungssumme ab, ob weitere Dokumente, wie ärztliche Unterlagen oder finanzielle Einkommensnachweise notwendig werden, um Ihren gesund­heit­lichen Zustand einschätzen zu können.

Sie haben nun die Möglichkeit, diesen Prozess zu optional zu vereinfachen: Um Ihnen und uns Zeit und Nerven zu sparen, können Sie Ihre Gesundheitsprüfung nun auch folgendermaßen gestalten:

  1. Durch die Antragsstellung wird eine Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer Daten an unseren Partner Medicals Direct übermittelt. Dadurch darf Medicals Direct Ihre gesund­heit­liche Prüfung über­nehmen.
  2. Medicals Direct meldet sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen, um einen persönlichen Ter­min für den Gesundheitscheck auszumachen. Dieser kann an einem Ort Ihrer Wahl statt­fin­den – zum Beispiel bei Ihnen zu Hause.
  3. Während des Termins werden folgende Daten aufgenommen: Körpergröße, Gewicht, Blut­druck sowie weitere Untersuchungen, um noch vor Ort Ihre Laborwerte bestimmen zu können.
  4. Falls bei Antragsstellung bereits ersichtlich ist, dass bestimmte Vorerkrankungen vorliegen, werden auch hierfür die nötigen medizinischen Zusatzerklärungen beantwortet. Dadurch ent­fallen weitere Nach­be­ar­beitungen.
  5. Zu guter Letzt werden die erhobenen Informationen verschlüsselt an die NÜRNBERGER Versicherung übermittelt.

Ihre Vorteile dabei?

  • Vereinfachter und schnellerer Risikoprüfungsprozess
  • Für Sie fallen keine Kosten an
  • Zeitnaher Versicherungsschutz aufgrund früheren Versicherungsbeginns
  • Qualitativ hochwertige Untersuchungsergebnisse
Raucher oder Nichtraucher – Zu welcher Gruppe gehöre ich?

Nichtraucher ist für uns, wer in den vergangenen 12 Monaten kein Nikotin durch Rauchen oder Inhalieren aufgenommen hat und auch beabsichtigt, Nichtraucher zu bleiben.

Rauchen oder Inhalieren umfasst auch den Konsum von (elektrischen) Zigaretten, (elektrischen) Zigarren, (elektrischen) Zigarillos, (elektrischen) Pfeifen und auch den Konsum von z. B. Kautabak, Schnupftabak, Wasserpfeife und Shisha.

UNSER TIPP: Gesunder Lebensstil lohnt sich: Wenn Sie 10 Jahre oder länger nicht geraucht haben, ist auch Ihr Beitrag besonders günstig!

Was muss ich bei einer Risikolebens­versicherung nach Vertrags­abschluss melden?

Sie müssen uns später auftretende Krankheiten nicht nachmelden. Nur bei der Änderung des Raucherstatus müssen Sie uns informieren! Das heißt, wenn Sie angegeben haben Nichtraucher zu sein oder schon seit über einem Jahr nicht mehr zu rauchen und nach dem Abschluss des Vertrags wieder mit dem Rauchen beginnen, müssen Sie uns das umgehend mitteilen, ansonsten kann im Leistungsfall gegebenenfalls die Versicherungssumme nicht vollständig ausbezahlt werden.

Was bedeutet Versicherungsnehmer, Beitragszahler, versicherte Person und bezugsberechtigte Person?

Ja, es gibt viele verschiedene Bezeichnungen für Beteiligte an einer Risikolebensversicherung. Wir schlüsseln das Ganze für Sie auf:

Versicherungsnehmer:
Er schließt den Vertrag ab und hat damit die Rechte und Pflichten an dem Versicherungsvertrag. Der Versicherungsnehmer legt zudem fest, wer die bezugsberechtigte Person ist und von welchem Konto die Beiträge abgebucht werden sollen. Der Versicherungsnehmer erhält außerdem den Zugang zu unserem Kundenportal, wo auch seine Police hinterlegt ist.

Beitragszahler:
Ist derjenige, der die monatlich fälligen Beiträge an die Versicherung bezahlt. Bei unserer Risikolebensversicherung sind Versicherungsnehmer und Beitragszahler die gleiche Person.

Versicherte Person:
Der Todesfall der versicherten Person ist durch den geschlossenen Vertrag versichert und führt damit zur Auszahlung der Versicherungssumme. Bei der Risikolebensversicherung ist auch das ganz einfach geregelt: Der Versicherungsnehmer ist gleichzeitig auch die versicherte Person.

Daraus folgt: 1., 2. und 3. sind bei der Risikolebensversicherung die gleiche Person.

Bezugsberechtigte oder begünstigte Person:
Sie empfängt im Leistungsfall die Versicherungssumme.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlbeitrag und Tarifbeitrag (Bruttobeitrag vs. Nettobeitrag)?

Der Betrag, den Sie jeden Monat für Ihre Versicherung zahlen, nennt man Zahlbeitrag. Er ist meist niedriger als der Tarifbeitrag. Der Tarifbeitrag ist der Grundbetrag, der für Ihre Versicherung berechnet wird, bevor irgendwelche Ersparnisse abgezogen werden. Wenn wir als Versicherungsgesellschaft Gewinne machen, teilen wir diese mit Ihnen, indem wir sie direkt von Ihrem Tarifbeitrag abziehen. So zahlen Sie weniger. 

 

Wir müssen sicherstellen, dass wir genug Geld haben, um die vereinbarten Versicherungsleistungen zu erbringen, deshalb kalkulieren wir vorsichtig. Das führt oft zu Gewinnen, von denen Sie als Kunde profitieren, da diese Ihren Beitrag senken. Wie hoch diese Gewinne in Zukunft sein werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Risiko, das wir tragen, unseren Kosten und wie gut wir unser Kapital anlegen. Diese Faktoren können schwanken und sind nicht immer vorhersagbar. 

 

Der Zahlbeitrag, den Sie letztendlich leisten, ergibt sich aus der Verrechnung dieser Gewinne mit dem ursprünglichen Tarifbeitrag. Wie hoch Ihr Tarifbeitrag ist, können Sie in Ihren Unterlagen nachlesen, die Sie vor Vertragsabschluss bekommen sowie auch in Ihrem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen festen Anspruch auf den reduzierten Zahlbeitrag haben, falls die Gewinne einmal niedriger ausfallen sollten als erwartet. 

Was passiert nach Ablauf einer Risikolebens­versicherung?

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Risiko-Versicherung. Das versicherte Risiko ist der Tod der versicherten Person. Tritt der Versicherungsfall während der Vertragslaufzeit nicht ein, wird – im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung – auch keine Versicherungsleistung fällig.

UNSER TIPP: Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie sich Ihr Leben in einigen Jahren entwickelt – ob zum Beispiel nicht irgendwann der Kauf einer Immobilie ansteht oder Ähnliches – ist unsere Premium-Variante das Richtige für Sie. Denn hier haben Sie die Möglichkeit Ihre Vertragslaufzeit – ohne erneute Gesundheitsprüfung – zu verlängern!

Was ist besser: Risikolebens­versicherung oder Kapitallebens­versicherung?

Der große Unterschied zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist: Bei der Risikolebensversicherung erfolgt die Auszahlung ausschließlich im Todesfall oder in Sonderfällen auch bei einer ärztlich attestierten Lebenserwartung von unter einem Jahr. Dafür bietet die Risikolebensversicherung aber einen hohen Versicherungsschutz zum günstigen Preis – der monatlich zu zahlende Betrag ist vergleichsweise niedrig. Bei einer Kapitallebensversicherung wird hingegen Vermögen angespart, um zum Beispiel für den Ruhestand vorzusorgen.

Zahlt die Risikoversicherung, wenn man am Coronavirus stirbt?

Ja, auch der Tod aufgrund des Coronavirus ist ein Leistungsfall der Risikolebensversicherung.

Wer ist die NÜRNBERGER evo–X?

2019 gründete die NÜRNBERGER Versicherung die NÜRNBERGER evo–X GmbH, um den eigenen Digitalisierungsinitiativen noch mehr Raum zu geben. evo–X ist eine 100%ige Tochter der NÜRNBERGER Versicherung. Der Fokus der Tochterfirma liegt auf dem Online–Vertrieb für digitale Versicherungsprodukte.

Weitere Informationen für Sie

Sicher und zuverlässig

Mit unserer ausgezeichneten Finanzkraft und Kompetenz in Sachen Familienabsicherung sind Sie bei der
NÜRNBERGER Versicherung in besten Händen. Das bestätigen auch unabhängige Ratingagenturen.
 

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