Die Zeit nach einer Krebsdiagnose ist belastend und macht den Betroffenen Angst. Das Warten auf Befunde, die Suche nach der richtigen Therapie und die Sorge vor der Zukunft sind zermürbend und regieren von nun an den Alltag. Oftmals wird die Situation durch finanzielle Probleme zusätzlich erschwert. Die Behandlungskosten für die schwere Krankheit übernehmen zu großen Teilen die gesetzlichen Krankenkassen. Allerdings sind damit nicht alle Therapiemöglichkeiten gedeckt. Fällt während der Erkrankung das Gehalt des Betroffenen aus, sind zunehmende Kosten schwer zu stemmen. Eine zusätzliche Absicherung sorgt für Sicherheit.
Welche Versicherung zahlt bei Krebs? Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen und wo macht es Sinn, sich nach Alternativen umzusehen? Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Dread-Disease-Versicherung oder einer Krebsversicherung treffen Sie eine geeignete Vorsorge im Falle einer Krebserkrankung.
Krebserkrankung: Das zahlt die gesetzliche Krankenkasse
Welche Leistungen Sie für eine Krebsbehandlung von Ihrer Krankenkasse erhalten, regelt das fünfte Sozialgesetzbuch. Sie haben dabei Anspruch auf eine Versorgung, die wissenschaftlich belegt ist und dem allgemeinen Forschungsstand entspricht. Zudem muss die Behandlung zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Kosten für bisher nicht zugelassene Therapiemöglichkeiten oder Medikamente übernehmen die gesetzlichen Versicherer in der Regel nicht.
Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem sogenannten Leistungskatalog des Sozialgesetzbuchs. Dazu zählen die folgenden Kostenübernahmen:
- ärztliche Behandlungskosten
- Krankenhauskosten (Zuzahlungen nicht inbegriffen)
- Kosten für die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln (Hier können jedoch Zuzahlungen anfallen)
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Krankengeld
Zudem übernehmen die gesetzlichen Versicherungen unter festgelegten Bedingungen Kosten für die häusliche Krankenpflege, sofern der Patient nicht durch eine andere im Haushalt lebende Person unterstützt werden kann. Somit können auf Angehörige weitere Pflichten zur Begleitung des Erkrankten hinzukommen. Muss der Angehörige in der Arbeit kürzer treten, um einzuspringen, wird dies von keiner Versicherung gedeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt die Krankenkasse auch eine Haushaltshilfe, etwa wenn Kinder unter 12 Jahren betreut werden müssen.
Eine Krebsbehandlung ist langwierig und schwächt den Betroffenen erheblich, an Arbeiten ist daher oftmals nicht zu denken. Die Krankenkassen übernehmen die Zahlung von Krankengeld, sofern die Frist für die gesetzliche Lohnfortzahlung von sechs Wochen abgelaufen ist. Oftmals reichen diese Leistungen jedoch nicht aus, um die laufenden Kosten zu stemmen. Gerade wenn der Hauptverdiener der Familie ausfällt, wird das Budget knapp.
Die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung bei Krebs
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine ausgezeichnete Lösung, um das ausbleibende Arbeitseinkommen auszugleichen. Wer wegen einer Krebserkrankung nicht mehr arbeiten kann, erhält monatlich die vertraglich vereinbarte Rente. Die BU leistet dabei nicht nur bei Krebs, sondern generell bei einer Arbeitsunfähigkeit. Die BU-Versicherung ist daher eine der wichtigsten Absicherungen für Arbeitnehmer und Selbstständige. Anspruch auf die Leistungen haben Versicherte, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihren Job auszuüben. Dabei gilt die sogenannte "50-Prozent-Regel": Das heißt, wer nur noch 50 Prozent seiner Tätigkeiten ausüben kann, erhält die Zahlungen.
Wie kann man sich gegen Krebs absichern?
Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es mit der Dread-Disease-Versicherung und der Krebsversicherung ergänzende Möglichkeiten, um für den Ernstfall vorzusorgen.
Mit der Dread-Disease-Versicherung der Nürnberger sichern Sie das Risiko einer schweren Erkrankung ab. Im Versicherungsschutz sind 50 Krankheiten enthalten, wie auch Herzinfarkte oder Multiple Sklerose im Anfangsstadium. Dazu zählen auch bösartige Formen von Krebs. Im Unterschied zu einer BU-Versicherung sorgen Sie also nicht allgemein für eine Berufsunfähigkeit vor, sondern sichern das konkrete Erkrankungsrisiko ab. Mit dieser Absicherung erhalten Sie die Versicherungssumme nicht als monatliche Rente, sondern als Einmalzahlung ausgezahlt.
Sehr ähnlich funktioniert die Krebsversicherung, die ebenfalls eine Einmalauszahlung bei einer Krebserkrankung bietet, sofern Sie an einem versicherten Krebs erkranken. Durch die Einmalzahlung haben Sie die Möglichkeit, die Versicherungssumme gezielt einzusetzen, um beispielsweise zusätzliche Therapien zu finanzieren. Das macht die Krebsversicherung zu einer sinnvollen Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Im Gegensatz zur Dread-Disease-Versicherung ist mit der Krebsversicherung ausschließlich eine Erkrankung abgesichert. Somit sind die Beiträge im Vergleich zur Dread-Disease-Versicherung geringer. Ebenso werden beim Antrag einer Krebsversicherung weniger Gesundheitsfragen gestellt. Somit können sich auch Personen versichern, die aufgrund von Vorerkrankungen keine Dread-Disease-Versicherung abschließen können.
Die Krebsversicherung ist eine sinnvolle Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum einen ist aufgrund der unkomplizierten Voraussetzungen mit einer schnelleren Auszahlung zu rechnen, da lediglich die Diagnose Krebs nachgewiesen werden muss. Zum Anderen erhalten die Versicherten im Fall einer Krebserkrankung auch dann eine Auszahlung, wenn sie berufsfähig bleiben.