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Ratgeber Krebsversicherung

Kann ich eine Krebsversicherung abschließen?

Blonde Frau mit gelber Bluse sitzt hinter einer Glasscheibe und betrachtet Informationen auf ihrem Smartphone.

Etwa jeder zweite Mann und jede zweite Frau in Deutschland erkranken im Laufe ihres Lebens an Krebs. Eine Krebsversicherung kann deshalb für jeden sinnvoll sein. Denn sonst kommen zur Belastung durch die Erkrankung unter Umständen auch noch finanzielle Sorgen hinzu. Aber wer kann eine Krebsversicherung abschließen? In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen.

 

Wann kann ich eine Krebsversicherung abschließen?

Grundsätzlich kann jeder eine Krebsversicherung abschließen. Allerdings werden bei Abschluss einer Krebsversicherung Gesundheitsfragen gestellt. Wurde bei Ihnen bereits Krebs festgestellt, ist ein Versicherungsschutz bei manchen Versicherern nicht möglich. Dies gilt auch für Vorerkrankungen, die in Zusammenhang mit einer Krebserkrankung stehen.

 

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Sind familiäre Vorbelastungen relevant?

Bei manchen Versicherern werden Frauen beim Antrag gefragt: Wurde bei Ihrer Mutter oder Schwester bereits eine Krebserkrankung festgestellt? Ein „Ja“ ist häufig ein Ausschlussgrund. Männliche Kunden können nach Vorerkrankungen des Vaters oder des Bruders gefragt werden. Tipp: Wählen Sie eine Krebsversicherung aus, bei der nicht nach familiären Vorbelastungen gefragt wird. 

 

Welches Alter ist das Richtige?

Manche Versicherungen schließen höhere Altersgruppen aus oder erlauben ab einem gewissen Alter nur noch einen Abschluss von geringeren Summen. Tipp: Wählen Sie eine Krebsversicherung aus, bei der Sie möglichst lange eine möglichst hohe Summe versichern können.

 

Was ist das Besondere an den Leistungen der NÜRNBERGER Versicherung?

  • Sie können sie bis zum Alter von 70 Jahren abschließen.
  • Sie können eine einmalige Auszahlung von bis 100.000 Euro vereinbaren.
  • Es werden nur 2 Gesundheitsfragen gestellt.
  • Sie können sich auch versichern, wenn Sie familiär vorbelastet sind. Es wird nicht abgefragt, ob in Ihrer Familie bereits Krebs vorgekommen ist.
  • Mit unserer Versicherung sind Sie gegen mehr als 300 Krebsarten abgesichert. Manche Anbieter versichern dagegen nur ein paar Krebserkrankungen.
  • Sie können Ihre Kinder mitversichern. Für ihre Sprösslinge erhalten Sie 50 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Zudem können Eltern Krebsberatung für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Nicht nur leibliche, sondern auch Stief- und Adoptivkinder sind mitversichert.
  • Sie können sich versichern, auch wenn Sie Raucher sind. In diesem Fall steigt der Beitrag allerdings aufgrund des höheren Risikos, wenn man innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung geraucht hat.
  • Sie bietet auch für ältere Interessierte gute Konditionen.

 

Mehr zur Krebsversicherung

 

Welche Vorerkrankungen werden bei der NÜRNBERGER Versicherung abgefragt und wie wirkt sich die Beantwortung aus?

Auch bei manchen Vorerkrankungen können Sie sich unter nuernberger.digital versichern. Die nuernberger.digital stellt Ihnen zwei Gesundheitsfragen und entscheidet dann in Echtzeit und individuell, ob Sie eine Krebsversicherung abschließen können. Die Fragen beziehen sich auf den Zeitraum der vergangenen 5 bis 10 Jahre, während manch anderer Versicherer sogar lebenslänglich rückwirkend fragt. Der kurze Zeitraum der Abfrage ist ein Vorteil, da bei Abschluss einer Versicherung gilt: Je länger rückwirkend nach gesundheitlichen Vorbelastungen gefragt wird, desto schwieriger ist es, die Gesundheitsfragen vollständig zu beantworten.

 

Um welche Gesundheitsfragen geht es im Zusammenhang mit Vorerkrankungen?

Die nuernberger.digital fragt Sie bei Antragstellung zum einen, ob Sie innerhalb der letzten 5 Jahre wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Drogen beraten oder behandelt wurden. Zum anderen werden Sie gefragt, ob bei Ihnen innerhalb der letzten 10 Jahre bestimmte Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen festgestellt wurden oder ob Sie diesbezüglich behandelt oder beraten wurden. Dabei sollten Sie auch Verdachtsdiagnosen nennen. Bei den abgefragten Erkrankungen oder Gesundheitsstörungen geht es um gut- und/oder bösartige Neubildungen, entzündliche Darmerkrankungen, kontrollbedürftige Hautveränderungen, Lungenerkrankungen, Lebererkrankungen, Zystennieren und chronische Infektionen.

 

Wirkt sich eine Impfung gegen Covid-19 aus?

Nein, bei unserer Krebsversicherung wird der Impfstatus nicht abgefragt. Auch wer nicht geimpft ist, kann sich versichern.

 

Was ist, wenn ich bereits bei anderen Versicherungen abgelehnt wurde?

Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung müssen Sie viele Gesundheitsfragen beantworten. Dies kann dazu führen, dass Sie die entsprechende Versicherung nicht abschließen können. Dennoch können und sollten Sie den Antrag auf eine Krebsversicherung stellen. Dabei werden Ihnen andere und vor allem viel weniger Gesundheitsfragen gestellt.

 

Ich habe bereits eine Berufs­unfähig­keits­versicherung

Ja, auch wenn Sie schon über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügen, kann eine Krebsversicherung eine sinnvolle Ergänzung sein. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel dann, wenn man zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Eine Krebsversicherung leistet dagegen unabhängig von der Berufsfähigkeit.

Eine junge Frau lehnt an einer Wand und ist glücklich im Ernstfall einer Krebs Diagnose abgesichert zu sein.

Krebsversicherung

  • Einmalauszahlung nach Krebserkrankung
  • Kinder automatisch mitversichert
  • Krebsbetreuung
  • Vorbelastungen nicht relevant