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FAQ Krebsversicherung

Ich habe bereits eine Krebsdiagnose. Ist diese mitversichert?

Ein junges Pärchen informiert sich über die Krebsversicherung und fühlt sich gut abgesichert.

Nein, Diagnosen, die vor dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses gestellt wurden, können in der Regel nicht mitversichert werden. Es ist wichtig, alle bestehenden Diagnosen aufgrund der Vorvertraglichen Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss anzugeben, da sie in allen Fällen relevant sind.

 

Gut zu wissen: Vorvertragliche Anzeigepflicht.

Die Vorvertragliche Anzeigepflicht bezieht sich auf die Pflicht des Versicherungsnehmers, dem Versicherungsunternehmen bei Vertragsabschluss alle relevanten Informationen über seine Gesundheit und Vorerkrankungen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Diese Informationen sind für den Versicherer wichtig, um das individuelle Risiko einzuschätzen. Wenn der Versicherungsnehmer wichtige Gesundheitsinformationen verschweigt oder falsche Angaben macht, kann dies im Schadensfall zu Problemen führen. Die Vorvertragliche Anzeigepflicht dient dazu, eine vertrauensvolle und faire Basis für den Versicherungsvertrag zu schaffen und eine transparente Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zu gewährleisten.

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