Das Versterben der versicherten Person muss uns unverzüglich mitgeteilt werden. Dabei benötigen wir folgende Unterlagen:
- Amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und Geburtsort.
- Ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache. Aus der Bescheinigung müssen sich Beginn und Verlauf der Krankheit ergeben, die zum Tode der versicherten Person geführt hat.
- Versicherungsschein, sofern wir Ihnen diesen in Papierform ausgestellt haben. (siehe § 13 Absatz 1).
- Für die zusätzliche Leistung bei Tod der versicherten Person infolge eines Unfalls zusätzlich die in § 2 Absatz 2 genannten Unterlagen.
- Für die vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit der versicherten Person zusätzlich die in § 2 Absatz 3 genannten Unterlagen.
- Für den Kinderschutz - Extra sowie den Kinder- und Eigenheim-Bonus zusätzlich die in § 3 Absätze 2 und 3 genannten Unterlagen.
- Erbschein, sofern die Versicherungsleistung von einem Erben beansprucht wird.
Gegebenenfalls müssen wir weitere Nachweise einfordern, um den Sachverhalt entsprechend für unsere Zwecke untersuchen zu können. Wir überweisen die Leistung an das angegebene Konto, sobald wir unsere notwendigen Erhebungen abgeschlossen haben. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA) trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene Gefahr. Eine Auszahlung in anderer Weise, insbesondere in bar oder per Scheck, ist ausgeschlossen.
Die geforderten Unterlagen können per Mail, postalisch oder über Ihre Kundenportal an uns eingereicht werden.