Inhaltsverzeichnis
- ALG I & Hartz 4: Wie wirkt sich das auf die Risikolebensversicherung aus?
- Risikolebensversicherung kündigen bei Hartz 4?
- Alternativen zur RLV-Kündigung: Stundung & Freistellung
- Fazit: Risikolebensversicherung & Hartz 4
Mit einer Risikolebensversicherung schützt man geliebte Menschen und sorgt dafür, dass sie im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Solange man einen Beruf hat, ist der generelle Ablauf klar. Bei Arbeitslosigkeit und Jobverlust gibt es allerdings Unsicherheiten – und oft gefährliches Halbwissen. Was Sie bei Arbeitslosengeld I (ALG) und vor allem bei Hartz 4 (ALG II) bezüglich Ihrer Risikolebensversicherung beachten müssen, finden Sie in diesem Ratgeber.