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Ratgeber Risikolebensversicherung

Risikolebens­versicherung und Hartz 4

Junger Mann sitzt auf dem Boden zwischen den Unterlagen von verschiedenen Institutionen

Inhaltsverzeichnis

 

Mit einer Risikolebensversicherung schützt man geliebte Menschen und sorgt dafür, dass sie im Ernstfall finanziell abgesichert sind. Solange man einen Beruf hat, ist der generelle Ablauf klar. Bei Arbeitslosigkeit und Jobverlust gibt es allerdings Unsicherheiten – und oft gefährliches Halbwissen. Was Sie bei Arbeitslosengeld I (ALG) und vor allem bei Hartz 4 (ALG II) bezüglich Ihrer Risikolebensversicherung beachten müssen, finden Sie in diesem Ratgeber.

Arbeitslosengeld (ALG) I oder Hartz 4? Auswirkungen auf Risikolebensversicherung

Wer arbeitslos wird, hat in der Regel Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG). Dabei gibt es grundsätzlich 2 Varianten, die unterschieden werden:

  • Arbeitslosengeld I (ALG I) und
  • Arbeitslosengeld II (ALG II, auch: Hartz 4)

Ein genauer Blick lohnt, da beide Varianten zwar ähnlich klingen, aber sehr verschieden sind. Dadurch ergeben sich Unterschiede für Vermögen und Rücklagen.

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Ist die Risikolebensversicherung bei Arbeitslosengeld I (ALG I) sicher?

Die einfachste Variante ist das Arbeitslosengeld I (ALG I). Es wird von der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit geleistet, finanziert ist es durch Beitragseinnahmen. Wie lange Sie Arbeitslosengeld I erhalten, ist abhängig von vorheriger Beschäftigungsdauer und Ihrem Alter. Ebenso natürlich auch die Höhe von ALG I – das errechnet sich aus Ihrem vorherigen Beschäftigungsverhältnis.

Grobe Richtwerte - so lange erhalten Sie Arbeitslosengeld I:

  • Für die meisten: maximal 12 Monate
  • Ab 50 Jahren: maximal 15 Monate
  • Ab 55 Jahren: maximal 18 Monate
  • Ab 58 Jahren: maximal 24 Monate

Kurz gesagt: Ja, von staatlicher Seite aus ist Ihre Risikolebensversicherung sicher. Sie hat keinerlei Einfluss auf das Arbeitslosengeld I (ALG I). Sie geht nicht mit in die Berechnung ein und wird auch sonst nicht berücksichtigt.

 

Gut zu wissen: Vermögen & ALG I
Für die Berechnung von Arbeitslosengeld I (ALG I) ist Ihr eigenes Vermögen unerheblich. Ebenso das Ihres Partners. Beide Werte spielen für Höhe und Bewilligung keine Rolle.

Ist die Risikolebensversicherung bei Hartz 4 sicher?

Anders als bei Arbeitslosengeld I gelten bei Hartz 4 (Arbeitslosengeld II) grundsätzlich strengere Regeln. Der Grund ist die Finanzierung: Während ALG I über die Arbeitslosenversicherung quasi selbst erwirtschaftet wurde, stammt ALG II allgemein aus Steuertöpfen.

Die schlechte Nachricht.
Um Hartz 4 zu beziehen, kann das Jobcenter verlangen, dass zunächst die eigenen Rücklagen (abzgl. eines Freibetrags) aufgebraucht werden. In der Regel heißt das: Sparverträge und kapitalbildende Lebensversicherungen müssen aufgelöst werden, bevor Sie Hartz 4 beziehen können. Es gibt Ausnahmen (besondere Härte, wirtschaftliche Gründe), allerdings sind dies oft Einzelfallentscheidungen.

Die gute Nachricht.
Das Geld, das Sie bereits in Ihre Risikolebensversicherung eingezahlt haben, ist sicher. Und davon nicht betroffen. Das Jobcenter kann also nicht verlangen, dass Sie Ihre Risikolebensversicherung auflösen als Hartz 4-Bezieher.
 

Gut zu wissen: Welche Versicherungen sind sicher bei Hartz 4?
Grundsätzlich sind im Falle von Hartz 4 alle Versicherungen sicher, die rein der Altersvorsorge dienen und / oder vom Staat bezuschusst wurden. In der Regel sind das: Rürup-Rente, Riester-Rente, Betriebliche Altersvorsorge und Renten- / Lebens­versicherungen (mit Verwertungsausschluss bis zum Rentenalter).

Sollte ich die Risikolebensversicherung kündigen bei Hartz 4?

Die schnelle Antwort.
Wenn es Ihre finanzielle Situation erlaubt, sollten Sie auch als Hartz 4-Bezieher Ihre Risikolebensversicherung nicht kündigen.

Die ausführlichere Antwort.
Auch wenn das Jobcenter keine Habe bei Ihrer Risikolebensversicherung hat, bleibt die Frage, ob man die monatlichen Versicherungsbeiträge bei Hartz 4 weiterhin bezahlen kann. Oder will.

Grundsätzlich gilt: Auch während einer angespannten finanziellen Lage ist die Risikolebensversicherung weiterhin sinnvoll. Besonders falls es sich bei der Arbeitslosigkeit nur um einen kurzfristigen Zustand handelt, sollten Sie nicht Ihre guten Einstiegskonditionen beim Abschluss der Risikolebensversicherung riskieren.

Kurz gesagt: Wenn Sie die Risikolebensversicherung kündigen, müssen Sie bei Wieder-Abschluss noch einmal die Gesundheitsfragen neu beantworten. Oftmals schließen Sie dadurch zu schlechteren Konditionen als vorher ab, da sich die eigene gesundheitliche Situation verändert haben kann. Wenn es sich also vermeiden lässt, sollten Sie auch im Falle von Hartz 4 Ihre bestehende Risikolebensversicherung nicht kündigen.

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Hartz4-Tipp: Alternativen zur Kündigung der Risikolebensversicherung

Was viele nicht wissen: Falls es mal einen finanziellen Engpass geben sollte, müssen Sie Ihre Risikolebensversicherung nicht zwangsläufig kündigen. Indem Sie die Beiträge stunden oder sich davon freistellen lassen, können Sie eine Kündigung oft umgehen.

Es gibt diese beiden Alternativen zur Kündigung der Risikolebensversicherung:

  • Stundung der monatlichen Beiträge
    Beitragsstundung heißt, dass Sie die fälligen Monatsbeiträge einfach zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Damit lässt sich ein finanzieller Engpass ganz einfach umschiffen.
  • Freistellung von monatlichen Beiträgen.
    Beitragsfreistellung heißt, dass Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherer einen festen Zeitraum definieren, in Sie keine Beiträge zahlen müssen. Einem problemlosen Wiedereinstieg steht dann nichts mehr im Wege.

 

Gut zu wissen: Wie viel Vermögen darf man bei Hartz 4 haben?
Das ist abhängig vom eigenen Alter: Pro Lebensjahr haben Sie einen Grundfreibetrag für das Vermögen bei Hartz 4 von 150 EUR. Die zulässige Höchstgrenze ist nach Ihrem Geburtsjahr gestaffelt. Als Faustregel gilt, dass es etwa 10.000 EUR nicht überschreiten darf.

Fazit: Risikolebensversicherung & Hartz 4 kompakt zusammengefasst

Auch im Falle von ALG I oder Hartz 4 ist Ihre Risikolebensversicherung sicher. Die investierte Geldsumme kann nicht vom Jobcenter in die Berechnung einbezogen werden. Falls es die finanzielle Situation erlaubt, sollten Sie Ihre Risikolebensversicherung auch im Falle von Hartz 4 nicht kündigen, da Sie bei einem späteren Neu-Abschluss auch wieder zu neuen Konditionen einsteigen. Stichwort: Gesundheitsfragen. Anstatt radikal zu kündigen, gibt es 2 Möglichkeiten: Mithilfe von Beitragsstundung oder Beitragsfreistellung lassen sich finanzielle Schieflagen durch Arbeitslosigkeit zeitweise gut überbrücken.

 

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